Mit der Ausweisung der FFH-Gebiete und der grundlegenden Neufassung der EU-Vogelschutzgebiete in den vergangenen Jahren wurde das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 auch in Niedersachsen geknüpft. Das ist ein großartiger Erfolg des Naturschutzes! Allerdings führen die für den Laien schwer zu verstehenden unterschiedlichen Schutzgebietskategorien des europäischen und nationalen Naturschutzes mit ihren unterschiedlichen Rechtsfolgen zu viel Verunsicherung und Unverständnis bei den Bürgern. Das ist für die Ziele des Naturschutzes, die eine möglichst breite Akzeptanz in der Gesellschaft brauchen, von Nachteil. Daher sollen hier kurz die wesentlichen Aspekte der verschiedenen Schutzgebietskategorien erläutert werden:
Strengster Schutzstatus nach dem Nds. Naturschutzgesetz (NNatG). Die konkrete Unterschutzstellung erfolgt durch eine Verordnung. Sie regelt für das einzelne Gebiet den detaillierten Geltungsbereich, den Schutzzweck sowie ggf. Freistellungen oder Pflegemaßnahmen. In neueren Verordnungen werden auch die Erhaltungsziele formuliert. Die Landnutzung ist den Zielen des Naturschutzes untergeordnet.
Etwa 2,2 % des Landkreises sind auf diese Weise in 22 Gebieten geschützt. Dazu gehören vor allem Moore, Bäche und Bachauen sowie naturnahe Laubwälder.
Weniger strenger Schutzstatus, der in der Regel keine Beschränkungen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung beinhaltet. Geschützt werden Landschaften mit vielfältigem Landschaftsbild und Bedeutung für die Erholung. Auch LSG werden durch eine Verordnung gesichert, die den Schutzzweck beschreibt und Verbote regelt.
Im Landkreis Uelzen sind 18 Gebiete ausgewiesen, die etwa 24 % der Fläche umfassen. Dazu gehören die großflächigen Gebiete „Süsing“, „Blaue Berge und Hardautal“ und „Wierener Berge“ mit jeweils mehreren tausend Hektar Fläche.
Geschützt werden einzelne Naturschöpfungen, wie markante Bäume, Findlinge oder Bodenaufschlüsse, mit meist geringer flächenmäßiger Ausdehnung. Es gibt 77 Naturdenkmale im Landkreis Uelzen. Dazu gehören z.B. die Königseiche bei Ebstorf, der „Riese von Lüder“, ein Findling oder als Flächennaturdenkmal die Teiche im Mührgehege bei Oetzendorf.
Bäume, Hecken, Wasserläufe und andere Landschaftsbestandteile können geschützt werden, wenn sie das Orts- oder Landschaftsbild beleben oder gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts beitragen oder das Kleinklima verbessern. Im Landkreis Uelzen wurden bislang acht Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen, darunter eine Eichenreihe an der Bahnlinie bei Altenebstorf.
Diese sogenannten §28a- bzw. §28b-Biotope sind auf Grund ihrer Ausprägung als seltene Biotope gesetzlich nach dem NNatG geschützt. Dazu gehören z.B. Kleingewässer, Heiden, Magerrasen, bestimmte Waldtypen und Feucht- und Nassgrünland. Sie dürfen genutzt, aber nicht beeinträchtigt werden. Es handelt sich in der Regel um kleinflächige Bereiche. Im gesamten Landkreis Uelzen gibt es etwa 3.500 dieser Biotopflächen.
Die EU-Vogelschutzgebiete oder Besonderen Schutzgebiete nach EU-Vogelschutzrichtlinie gehen auf die gleichnamige Richtlinie der EU aus dem Jahr 1979 zurück. In den Jahren 2001 und 2007 erfolgten erstmals Neuausweisungen in Niedersachsen auf breiter fachlicher Grundlage. Seitdem gibt es insgesamt sechs Gebiete, an denen der Landkreis Anteil hat. Eine Fläche von 3,4% des Landkreises ist so geschützt.
Ziel ist jeweils die Gewährleistung eines guten Erhaltungszustands für europaweit gefährdete Brut- oder Gastvogelarten. Zu nennen sind hier vor allem Kranich, Birkhuhn, Heidelerche und Ortolan, eine seltene Ammernart. Baumaßnahmen sind innerhalb der Gebiete nicht ohne weiteres möglich; die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wird nicht beschränkt.
Es wird angestrebt, die Gebiete durch eine nationale Schutzkategorie (NSG oder LSG) zu sichern und die Verordnung auf die besonderen Erhaltungsziele der wertbestimmenden Arten auszurichten.
Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000.
Die Ausweisung der FFH-Gebiete erfolgt auf fachlicher Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU. Gesichert werden analog zu den EU-Vogelschutzgebieten Bereiche mit europaweit gefährdeten Biotopen oder Lebensräumen von Tieren und Pflanzen. Dazu gehören z.B. Au- und Bruchwälder, naturnahe Buchen- und Eichenwälder, Fließgewässer, Feucht- und Nassgrünland, Heiden und Magerrasen und den Tierarten Fischotter, Kammmolch, Grüne Keiljungfer und Bachneunauge.
Ziel ist auch hier die Gewährleistung eines guten Erhaltungszustands für die Lebensräume und Arten.
Der Landkreis Uelzen hat Anteil an sieben Gebieten, die etwa 3,6 % der Kreisfläche beinhalten. Wichtigstes Gebiet ist die „Ilmenau mit Nebenbächen“ mit weit über 4.000 ha Fläche. Weiterhin sind Buchenwälder sowie Vorkommen von Amphibien gesichert. In ausgewählten Teilbereichen wurden bereits umfangreiche Flächen als Naturschutzgebiete gesichert.
Als Hauptziele der „Wege in die Natur“ werden auf den folgenden Seiten einige Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete sowie Naturdenkmäler und NABU-Biotope vorgestellt.