Weniger strenger Schutzstatus, der in der Regel keine Beschränkungen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung beinhaltet. Geschützt werden Landschaften mit vielfältigem Landschaftsbild und Bedeutung für die Erholung. Auch LSG werden durch eine Verordnung gesichert, die den Schutzzweck beschreibt und Verbote regelt.
Im Landkreis Uelzen sind 18 Gebiete ausgewiesen, die etwa 24 % der Fläche umfassen. Dazu gehören die großflächigen Gebiete „Süsing“, „Blaue Berge und Hardautal“ und „Wierener Berge“ mit jeweils mehreren tausend Hektar Fläche.
Diese großflächigen Landschaften mit attraktivem Landschaftsbild und hohem Erholungswert befinden sich überwiegend im zentralen und westlichen Teil des Landkreises.