Strengster Schutzstatus nach dem Nds. Naturschutzgesetz (NNatG). Die konkrete Unterschutzstellung erfolgt durch eine Verordnung. Sie regelt für das einzelne Gebiet den detaillierten Geltungsbereich, den Schutzzweck sowie ggf. Freistellungen oder Pflegemaßnahmen.
In neueren Verordnungen werden auch die Erhaltungsziele formuliert. Die Landnutzung ist den Zielen des Naturschutzes untergeordnet.
Etwa 2,2 % des Landkreises sind auf diese Weise in 22 Gebieten geschützt. Dazu gehören vor allem Moore, Bäche und Bachauen sowie naturnahe Laubwälder.
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