Die EU-Vogelschutzgebiete oder Besonderen Schutzgebiete nach EU-Vogelschutzrichtlinie gehen auf die gleichnamige Richtlinie der EU aus dem Jahr 1979 zurück. In den Jahren 2001 und 2007 erfolgten erstmals Neuausweisungen in Niedersachsen auf breiter fachlicher Grundlage. Seitdem gibt es insgesamt sechs Gebiete, an denen der Landkreis Anteil hat. Eine Fläche von 3,4% des Landkreises ist so geschützt.
Ziel ist jeweils die Gewährleistung eines guten Erhaltungszustands für europaweit gefährdete Brut- oder Gastvogelarten. Zu nennen sind hier vor allem Kranich, Birkhuhn, Heidelerche und Ortolan, eine seltene Ammernart. Baumaßnahmen sind innerhalb der Gebiete nicht ohne weiteres möglich; die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wird nicht beschränkt.
Es wird angestrebt, die Gebiete durch eine nationale Schutzkategorie (NSG oder LSG) zu sichern und die Verordnung auf die besonderen Erhaltungsziele der wertbestimmenden Arten auszurichten.
Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000.