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FFH-Gebiete

Die Ausweisung der FFH-Gebiete erfolgt auf fachlicher Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU. Gesichert werden analog zu den EU-Vogelschutzgebieten Bereiche mit europaweit gefährdeten Biotopen oder Lebensräumen von Tieren und Pflanzen. Dazu gehören z.B. Au- und Bruchwälder, naturnahe Buchen- und Eichenwälder, Fließgewässer, Feucht- und Nassgrünland, Heiden und Magerrasen und den Tierarten Fischotter, Kammmolch, Grüne Keiljungfer und Bachneunauge.

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Ziel ist auch hier die Gewährleistung eines guten Erhaltungszustands für die Lebensräume und Arten.

Der Landkreis Uelzen hat Anteil an sieben Gebieten, die etwa 3,6% der Kreisfläche beinhalten. Wichtigstes Gebiet ist die „Ilmenau mit Nebenbächen“ mit weit über 4.000 ha Fläche. Weiterhin sind Buchenwälder sowie Vorkommen von Amphibien gesichert. In ausgewählten Teilbereichen wurden bereits umfangreiche Flächen als Naturschutzgebiete gesichert.

Als Hauptziele der „Wege in die Natur“ werden auf den folgenden Seiten einige Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete sowie Naturdenkmäler und NABU-Biotope vorgestellt.

Gebiete gemeinschaftlicher (europäischer) Bedeutung für naturnahe Lebensraumtypen oder als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten.


Wege in die Natur der Region Uelzen • Ein Projekt des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) in 29525 Uelzen • www.naturwege-uelzen.de • Datenschutz